Allgemeine Geschäftsbedingungen / Patienteninformationen
Meine Praxis- und Geschäftsbedingungen:
Absolute Vertraulichkeit und die Wahrung der Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich.
Termine
Termine können mündlich, telefonisch, per Email oder in persönlicher Absprache vereinbart werden. Dabei besteht die Rechtsverbindlichkeiti nicht erst bei schriftlicher Auftragsform oder Zusage, sondern tritt bereits bei telefonischer oder mündlicher Terminvereinbarung sowie bei Terminregelungen durch Email in Kraft.Auch telefonische Beratungen sowie kurze telefonische Informationen können in Rechnung gestellt werden.
Beratungen/Therapien können nach gegenseitiger Absprache individuell verlängert werden, sofern im Anschluss an Beratung/Therapie genügend Zeit besteht. Der Preis erhöht sich analog der Verlängerung.
Bezahlung / Honorar
Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung ist - wenn nicht vorher anders vereinbart - jeweils nach der Behandlung in bar zu zahlen (keine EC-Kartenzahlung). Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist in voller Höhe zahlbar, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe Sie ggf. eine Erstattung Ihrer Versicherung erhalten. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung, unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.Terminvereinbarungen
Als Heilpraktikerin führe ich eine sogenannte "Bestell-Praxis", d.h. ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie ein. So kann ich auch nicht, wie bei einer "Wartezimmer-Praxis" - wie sie in der Regel der Hausarzt führt - bei Terminausfall einfach den nächsten Patienten behandeln. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass evtl. Terminverschiebungen oder Absagen 48 Stunden (2 Werktage) vor dem Behandlungstermin erfolgen müssen, damit ich Patienten mit längerfristigen Terminen vorziehen kann.Für Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 2 Werktage) berechne ich ein Ausfallhonorar, für versäumte, nicht abgesagte Termine den vollen Stundensatz.
Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen
Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sog. Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird: zur Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Daher kann die Behandlungszeit im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen nicht so flexibel gesteuert werden, da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Psychotherapeuten / Arzt / Heilpraktiker bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar anfallen.Heilpraktikerkosten sind steuerlich absetzbar:
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente, die Sie nicht von Ihrer KK erstattet bekommen, können Sie von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker.Damit es tatsächlich zu einer Einkommenssteuerminderung durch entstandene Kosten beim Heilpraktiker kommt, muss die finanzielle Belastung für Behandlungskosten und Medikamente hoch genug sein. Es gibt eine "zumutbare Eigenbelastung", die sich je nach Einkommen und familiärer Situation des Steuerpflichtigen zwischen ein und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens bewegt. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kommt es effektiv zu einer Steuerentlastung.
Generell sollten Sie alle Belege für Gesundheitskosten, die Ihre Krankenkasse nicht erstattet, aufbewahren und bei der Steuererklärung mit angeben als "außergewöhnliche Belastungen". Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.